Seit dem 1. Januar 2026 gibt es eine neue Steuerbefreiung für Rentnerinnen und Rentner, die über die Regelaltersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben. Die sogenannte Aktivrente erlaubt es, monatlich bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn steuerfrei zu beziehen. Das Bundesministerium der Finanzen hat dazu einen FAQ-Katalog veröffentlicht und zuletzt im Juni 2026 aktualisiert.
Was ist die Aktivrente?
Die Regelung in § 3 Nr. 21 EStG befreit Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit bis zu 2.000 Euro pro Monat von der Steuer, wenn die beschäftigte Person die gesetzliche Regelaltersgrenze bereits überschritten hat und der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge für sie abführt. Im Jahr sind das maximal 24.000 Euro steuerfrei, und der Freibetrag gilt zusätzlich zum steuerlichen Grundfreibetrag. Anders als etwa beim Kurzarbeitergeld greift kein Progressionsvorbehalt, der den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen würde.
Wer profitiert, wer nicht?
Begünstigt sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben. Für Jahrgänge ab 1964 liegt diese bei 67 Jahren. Wer bereits früher in Rente gegangen ist, zum Beispiel über die Rente mit 63, kann die Aktivrente trotzdem nutzen, aber erst ab dem Monat nach Erreichen der regulären Altersgrenze. Auch sogenannte Midijobs im Übergangsbereich sind einbezogen.
Nicht begünstigt sind hingegen Selbstständige, Beamte sowie geringfügig Beschäftigte, weil für diese Gruppen keine Rentenversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber abgeführt werden. Ob geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH die Aktivrente nutzen können, hängt davon ab, ob im konkreten Einzelfall Rentenversicherungspflicht besteht.
Wie funktioniert die Steuerbefreiung in der Praxis?
Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug. Der steuerfreie Betrag gilt streng monatsbezogen. Nicht genutzte Freibetragsanteile lassen sich nicht auf andere Monate übertragen. Weihnachtsgeld oder andere Sonderzahlungen sind nur steuerfrei, soweit sie zusammen mit dem laufenden Arbeitslohn die 2.000-Euro-Grenze im jeweiligen Monat nicht überschreiten.
Ein Beispiel aus den FAQ des BMF: Jemand erhält ab Mai 1.500 Euro monatlich und bekommt im Dezember zusätzlich 800 Euro Weihnachtsgeld. Im Dezember sind damit nur 500 Euro des Weihnachtsgeldes steuerfrei, da der Freibetrag von 2.000 Euro bereits durch den laufenden Lohn zu 1.500 Euro ausgeschöpft ist. Die verbleibenden 300 Euro des Weihnachtsgeldes unterliegen der normalen Besteuerung.
Bei mehreren Arbeitsverhältnissen gleichzeitig kann die Aktivrente im Lohnsteuerabzugsverfahren nur für ein Beschäftigungsverhältnis berücksichtigt werden. Ein nicht ausgeschöpfter Restbetrag aus dem zweiten Job kann nachträglich über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung
Steuerfreie Einnahmen aus der Aktivrente müssen im Lohnkonto und auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. In der elektronischen Bescheinigung für 2026 ist dafür die Bezeichnung SteuerfreibetragAktivrente in einer frei belegbaren Zeile vorgesehen. Ein Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber ist bei der Aktivrente ausgeschlossen.
¿Qué significa esto para los clientes?
Wer nach Erreichen des Rentenalters weiter arbeitet oder nach einer Pause wieder einsteigt, kann durch die Aktivrente erhebliche Steuervorteile nutzen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Steuerbefreiung korrekt anzuwenden und gegebenenfalls rückwirkend zu korrigieren, falls dies seit Jahresbeginn unterblieben ist. Bei komplexen Beschäftigungskonstellationen, etwa bei mehreren Jobs oder als Gesellschafter-Geschäftsführer, empfiehlt sich eine individuelle steuerliche Beratung.
Fuente: Haufe: Personal
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