Wer in einer Wohnung zusammen mit dem Täter häuslicher Gewalt lebt, steht bisher vor einem ernsthaften mietrechtlichen Problem: Ein gemeinsamer Mietvertrag kann grundsätzlich nur gemeinsam beendet werden. Verweigert der gewalttätige Partner seine Zustimmung zur Kündigung, bleibt Betroffenen bislang nur der Weg über ein aufwendiges Gerichtsverfahren. Das soll sich nun ändern.
Was plant das Justizministerium?
Das Bundesministerium der Justiz hat am 5. Oktober 2026 einen Referentenentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes veröffentlicht. Ein Referentenentwurf ist ein erster offizieller Gesetzesentwurf, der zunächst an Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt wird, bevor er das parlamentarische Verfahren durchläuft. Stellungnahmen konnten bis zum 30. Oktober 2026 eingereicht werden.
Kern des Entwurfs ist ein neuer gesetzlicher Anspruch: Opfer häuslicher Gewalt sollen vom Täter verlangen können, dass dieser der Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags zustimmt. Ein eigenständiges Gerichtsverfahren zur Durchsetzung dieser Kündigung wäre dann nicht mehr erforderlich.
Welche Fälle soll die neue Regelung erfassen?
Der Anspruch soll unabhängig davon gelten, in welcher Beziehung Täter und Opfer zueinander stehen. Auch reine Drohungen mit Gewalt, ohne dass es zu körperlichen Übergriffen gekommen ist, sollen ausreichen. Geltend gemacht werden kann der Anspruch innerhalb von sechs Monaten nach der Gewalttat oder der Drohung.
Schutz vor finanziellen Folgen
Der Entwurf enthält noch eine weitere wichtige Regelung: Betroffene sollen nicht auf Mietschulden oder Kosten für Wohnungsschäden sitzen bleiben, die entstehen, nachdem sie die gemeinsame Wohnung verlassen haben. Sie sollen einen gesetzlichen Anspruch gegen den Täter erhalten, dass dieser für solche Forderungen aufkommt. Damit wird eine bislang ungesicherte Lücke geschlossen, denn gegenüber dem Vermieter haften beide Mieter gemeinsam, unabhängig davon, wer die Kosten tatsächlich verursacht hat.
Hintergrund: Langer Weg zu diesem Entwurf
Bereits im Dezember 2025 hatten die Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Niedersachsen eine Initiative im Bundesrat gestartet. Im März 2026 beschloss der Bundesrat dann einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes und drängte die Bundesregierung zum Handeln. Diese kündigte daraufhin einen eigenen Regelungsvorschlag an und hat dieses Versprechen mit dem Referentenentwurf vom Oktober 2026 eingelöst.
Was bedeutet das für Betroffene und Vermieter?
Für Opfer häuslicher Gewalt würde die geplante Regelung die Möglichkeit schaffen, sich schneller und ohne belastendes Gerichtsverfahren aus einem gemeinsamen Mietverhältnis zu lösen. Für Vermieter ändert sich an der grundsätzlichen Haftungssituation gegenüber beiden Mietern zunächst nichts, jedoch erhalten Betroffene einen klar geregelten Ausgleichsanspruch gegen den Täter für nach dem Auszug entstandene Verbindlichkeiten.
Da es sich derzeit noch um einen Referentenentwurf handelt, ist das Gesetz noch nicht in Kraft getreten. Wer in einer vergleichbaren Situation steckt, sollte frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um die aktuell geltenden Möglichkeiten zu kennen und keine Fristen zu versäumen.
Quelle: Haufe: Immobilien
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