Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig haben gemeinsam einen Aktionsplan vorgelegt, der Steuer- und Finanzkriminalität in Deutschland deutlich entschlossener bekämpfen soll. Konkrete Gesetzentwürfe liegen zwar noch nicht vor, die geplanten Maßnahmen sind jedoch weitreichend und betreffen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
Neue Ermittlungsstrukturen und Digitalisierung
Beim Zoll soll ein Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität entstehen, in dem Steuerfahnder der Bundesländer und Zollermittler des Bundes gemeinsam arbeiten. Als Vorbild dient das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum. Parallel dazu ist ein Datenanalysezentrum geplant, das Finanzdaten auf einer zentralen Plattform zusammenführt und mit Hilfe künstlicher Intelligenz verdächtige Muster erkennt.
Für Unternehmen besonders relevant: Ab dem 1. Januar 2028 soll eine Registrierkassenpflicht für Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro gelten. Dazu kommt ein elektronisches Umsatzsteuermeldesystem, über das Firmen ihre Umsätze zeitnah und einzeln melden müssen. Außerdem soll die Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege von bisher zehn auf künftig 15 Jahre verlängert werden.
Schärfere Strafen für Steuerhinterziehung
Der geplante Strafrahmen für besonders schwere Fälle organisierter Steuerkriminalität soll auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden. Schwere Steuerstraftaten sollen zudem als Verbrechen eingestuft werden, was eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedeutet. Das hat unmittelbare Konsequenzen für das Strafverfahren: Bei Verbrechen ist weder ein Strafbefehl noch eine vereinfachte Verfahrenseinstellung möglich. Solche Fälle müssten dann zwingend öffentlich vor Gericht verhandelt werden.
Ende der strafbefreienden Selbstanzeige
Besonders einschneidend ist das geplante Aus für die strafbefreiende Selbstanzeige in ihrer bisherigen Form. Nach geltendem Recht können Steuerpflichtige gemäß Paragraf 371 der Abgabenordnung Straffreiheit erlangen, wenn sie hinterzogene Steuern nachzahlen und einen Zuschlag zwischen 10 und 20 Prozent leisten. Dieses Modell soll abgeschafft werden, weil es nach Ansicht der Ministerien falsche Anreize setzt: Wer eine Entdeckung befürchtet, zeigt sich an, wer sich sicher fühlt, schweigt. Welche Regelung an die Stelle der bisherigen Selbstanzeige treten soll, ist noch offen.
Höhere Bußgelder für Unternehmen und internationale Zusammenarbeit
Gegen Unternehmen, die Steuern hinterziehen, sollen künftig deutlich höhere Bußgelder verhängt werden können. Bei schwerwiegenden Verstößen ist zudem eine öffentliche Bekanntmachung der Sanktionen geplant. Auf europäischer Ebene soll die Europäische Staatsanwaltschaft gestärkt und besser finanziert werden, um grenzüberschreitende Steuerkriminalität wirksamer verfolgen zu können.
Was bedeutet das für Unternehmen und Privatpersonen?
Auch wenn Gesetzentwürfe noch fehlen, zeigt der Aktionsplan eine klare Richtung: Der Staat will Steuerhinterziehung konsequenter verfolgen, die Aufdeckungswahrscheinlichkeit erhöhen und gleichzeitig die Möglichkeiten zur außergerichtlichen Erledigung solcher Fälle stark einschränken. Wer bisher auf die strafbefreiende Selbstanzeige als letztes Mittel gesetzt hat, sollte die weitere Entwicklung genau verfolgen. Bei Fragen zur steuerlichen Compliance oder zu bestehenden Risiken empfiehlt sich frühzeitig die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Quelle: Haufe: Steuer
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