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Aktionsplan gegen Steuerkriminalität: Was plant die Bundesregierung?

Bundesregierung plant schärfere Strafen, Registrierkassenpflicht und das Ende der strafbefreienden Selbstanzeige.
Aktionsplan gegen Steuerkriminalität: Was plant die Bundesregierung?

Aktionsplan gegen Steuerkriminalität: Was plant die Bundesregierung?

Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Lars Kling­beil und Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Dr. Ste­fa­nie Hubig haben gemein­sam einen Akti­ons­plan vor­ge­legt, der Steu­er- und Finanz­kri­mi­na­li­tät in Deutsch­land deut­lich ent­schlos­se­ner bekämp­fen soll. Kon­kre­te Gesetz­ent­wür­fe lie­gen zwar noch nicht vor, die geplan­ten Maß­nah­men sind jedoch weit­rei­chend und betref­fen sowohl Unter­neh­men als auch Privatpersonen.

Neue Ermittlungsstrukturen und Digitalisierung

Beim Zoll soll ein Gemein­sa­mes Zen­trum gegen Steu­er- und Finanz­kri­mi­na­li­tät ent­ste­hen, in dem Steu­er­fahn­der der Bun­des­län­der und Zol­lermitt­ler des Bun­des gemein­sam arbei­ten. Als Vor­bild dient das Gemein­sa­me Ter­ro­ris­mus-Abwehr­zen­trum. Par­al­lel dazu ist ein Daten­ana­ly­se­zen­trum geplant, das Finanz­da­ten auf einer zen­tra­len Platt­form zusam­men­führt und mit Hil­fe künst­li­cher Intel­li­genz ver­däch­ti­ge Mus­ter erkennt.

Für Unter­neh­men beson­ders rele­vant: Ab dem 1. Janu­ar 2028 soll eine Regis­trier­kas­sen­pflicht für Betrie­be mit einem Jah­res­um­satz von mehr als 100.000 Euro gel­ten. Dazu kommt ein elek­tro­ni­sches Umsatz­steu­er­mel­de­sys­tem, über das Fir­men ihre Umsät­ze zeit­nah und ein­zeln mel­den müs­sen. Außer­dem soll die Auf­be­wah­rungs­pflicht für Buchungs­be­le­ge von bis­her zehn auf künf­tig 15 Jah­re ver­län­gert werden.

Schärfere Strafen für Steuerhinterziehung

Der geplan­te Straf­rah­men für beson­ders schwe­re Fäl­le orga­ni­sier­ter Steu­er­kri­mi­na­li­tät soll auf bis zu 15 Jah­re Frei­heits­stra­fe ange­ho­ben wer­den. Schwe­re Steu­er­straf­ta­ten sol­len zudem als Ver­bre­chen ein­ge­stuft wer­den, was eine Min­dest­frei­heits­stra­fe von einem Jahr bedeu­tet. Das hat unmit­tel­ba­re Kon­se­quen­zen für das Straf­ver­fah­ren: Bei Ver­bre­chen ist weder ein Straf­be­fehl noch eine ver­ein­fach­te Ver­fah­rens­ein­stel­lung mög­lich. Sol­che Fäl­le müss­ten dann zwin­gend öffent­lich vor Gericht ver­han­delt werden.

Ende der strafbefreienden Selbstanzeige

Beson­ders ein­schnei­dend ist das geplan­te Aus für die straf­be­frei­en­de Selbst­an­zei­ge in ihrer bis­he­ri­gen Form. Nach gel­ten­dem Recht kön­nen Steu­er­pflich­ti­ge gemäß Para­graf 371 der Abga­ben­ord­nung Straf­frei­heit erlan­gen, wenn sie hin­ter­zo­ge­ne Steu­ern nach­zah­len und einen Zuschlag zwi­schen 10 und 20 Pro­zent leis­ten. Die­ses Modell soll abge­schafft wer­den, weil es nach Ansicht der Minis­te­ri­en fal­sche Anrei­ze setzt: Wer eine Ent­de­ckung befürch­tet, zeigt sich an, wer sich sicher fühlt, schweigt. Wel­che Rege­lung an die Stel­le der bis­he­ri­gen Selbst­an­zei­ge tre­ten soll, ist noch offen.

Höhere Bußgelder für Unternehmen und internationale Zusammenarbeit

Gegen Unter­neh­men, die Steu­ern hin­ter­zie­hen, sol­len künf­tig deut­lich höhe­re Buß­gel­der ver­hängt wer­den kön­nen. Bei schwer­wie­gen­den Ver­stö­ßen ist zudem eine öffent­li­che Bekannt­ma­chung der Sank­tio­nen geplant. Auf euro­päi­scher Ebe­ne soll die Euro­päi­sche Staats­an­walt­schaft gestärkt und bes­ser finan­ziert wer­den, um grenz­über­schrei­ten­de Steu­er­kri­mi­na­li­tät wirk­sa­mer ver­fol­gen zu können.

Was bedeutet das für Unternehmen und Privatpersonen?

Auch wenn Gesetz­ent­wür­fe noch feh­len, zeigt der Akti­ons­plan eine kla­re Rich­tung: Der Staat will Steu­er­hin­ter­zie­hung kon­se­quen­ter ver­fol­gen, die Auf­de­ckungs­wahr­schein­lich­keit erhö­hen und gleich­zei­tig die Mög­lich­kei­ten zur außer­ge­richt­li­chen Erle­di­gung sol­cher Fäl­le stark ein­schrän­ken. Wer bis­her auf die straf­be­frei­en­de Selbst­an­zei­ge als letz­tes Mit­tel gesetzt hat, soll­te die wei­te­re Ent­wick­lung genau ver­fol­gen. Bei Fra­gen zur steu­er­li­chen Com­pli­ance oder zu bestehen­den Risi­ken emp­fiehlt sich früh­zei­tig die Bera­tung durch einen Steu­er­be­ra­ter oder Rechtsanwalt.

Quel­le: Hau­fe: Steuer

Die­ser Bei­trag und das Arti­kel Bild wur­de mit Unter­stüt­zung von KI erstellt und redak­tio­nell geprüft.

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