Deutschland und die Ukraine ersetzen ihr altes Steuerabkommen aus dem Jahr 1995 durch ein moderneres Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Die Bundesregierung hat dazu am 1. Juni 2026 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Das neue Abkommen wurde am 19. Mai 2026 in Paris unterzeichnet.
Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Ein DBA regelt, welcher Staat das Recht hat, bestimmte Einkünfte zu besteuern, wenn eine Person oder ein Unternehmen in zwei Ländern gleichzeitig steuerpflichtig sein könnte. Ohne ein solches Abkommen könnten Einkünfte in beiden Staaten vollständig besteuert werden, was wirtschaftlich schädlich wäre.
Warum wird das Abkommen erneuert?
Das bisherige DBA stammt aus dem Jahr 1995 und entspricht nicht mehr dem aktuellen internationalen Standard. Das neue Abkommen orientiert sich am OECD-Musterabkommen von 2017 und soll steuerliche Hindernisse im deutsch-ukrainischen Wirtschaftsverkehr besser abbauen als bisher. Gerade im Hinblick auf den Wiederaufbau der Ukraine und vertiefte Wirtschaftsbeziehungen ist eine zeitgemäße Grundlage wichtig.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Betriebsstättenregeln: Die Voraussetzungen für die steuerliche Begründung einer Betriebsstätte werden teilweise angepasst. Außerdem gilt künftig der sogenannte Authorised OECD Approach (AOA) für die Zurechnung von Betriebsstättengewinnen.
- Dividenden und Veräußerungsgewinne: Die Besteuerung von Dividenden und Gewinnen aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen wird neu geregelt.
- Renten aus der Sozialversicherung: Diese sollen künftig ausschließlich im Wohnsitzstaat des Empfängers besteuert werden.
- Schutz vor Missbrauch: Das Abkommen enthält ausdrückliche Regelungen gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen.
- Informationsaustausch: Die Zusammenarbeit der Finanzbehörden beider Staaten wird ausgeweitet. Der Informationsaustausch wird an den aktuellen OECD-Standard angepasst, einschließlich einer aktualisierten Datenschutzklausel.
- Amtshilfe bei der Steuererhebung: Erstmals wird eine Grundlage geschaffen, damit beide Staaten sich gegenseitig bei der Beitreibung von Steuerschulden unterstützen können.
- Schiedsverfahren: Bei ungelösten Streitigkeiten über die Abkommensanwendung wird ein Schiedsverfahren eingeführt.
- Hybride Rechtsträger: Es wird geregelt, welche Gesellschaftsformen überhaupt abkommensberechtigt sind, was insbesondere für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Strukturen bedeutsam ist.
Wann tritt das neue Abkommen in Kraft?
Das Abkommen muss zunächst von beiden Staaten ratifiziert werden. Das bedeutet, die nationalen Gesetzgebungsverfahren in Deutschland und der Ukraine müssen abgeschlossen und die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden. Anschließend gilt das Abkommen ab dem 1. Januar des Jahres, das auf das Inkrafttreten folgt.
Was bedeutet das für Unternehmen und Privatpersonen?
Für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in die Ukraine sowie für Personen, die in einem der beiden Länder leben und im anderen Einkünfte erzielen, können sich durch das neue Abkommen relevante Änderungen bei der steuerlichen Behandlung ihrer Einkünfte ergeben. Wer betroffen ist, sollte die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens im Blick behalten und im Einzelfall steuerlichen Rat einholen.
Quelle: Haufe: Steuer
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