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BFH-Entscheidungen vom 1. Oktober 2026: Hotelsteuer, Kindergeld und Erbschaftsteuer im Überblick

BFH-Entscheidungen vom 1. Oktober 2026: Hotelsteuer, Kindergeld und Erbschaftsteuer im Überblick

Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) hat am 1. Okto­ber 2026 neun neue Ent­schei­dun­gen zur Ver­öf­fent­li­chung frei­ge­ge­ben. Die Urtei­le und Beschlüs­se betref­fen unter ande­rem die Umsatz­steu­er im Hotel­ge­wer­be, das Kin­der­geld­recht sowie den Nach­weis eines nied­ri­ge­ren Grund­stücks­werts in der Erb­schaft­steu­er. Für Unter­neh­mer, Fami­li­en und Erben kön­nen die­se Ent­schei­dun­gen unmit­tel­ba­re prak­ti­sche Aus­wir­kun­gen haben.

Umsatzsteuer im Hotel: Frühstück, Parkplätze, Fitness und WLAN

In gleich zwei Urtei­len vom 21. Mai 2026 (Az. V R 8/26 und V R 11/26) hat der BFH klar­ge­stellt, wel­che Neben­leis­tun­gen eines Hotels dem ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er­satz von 7 Pro­zent unter­lie­gen und wel­che nicht.

Der ermä­ßig­te Steu­er­satz nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Umsatz­steu­er­ge­setz gilt grund­sätz­lich nur für die Über­nach­tungs­leis­tung selbst. Früh­stück, der Zugang zu Fit­ness- und Well­ness­ein­rich­tun­gen sowie die Bereit­stel­lung von WLAN fal­len laut BFH nicht dar­un­ter. Sie unter­lie­gen dem regu­lä­ren Steu­er­satz von 19 Prozent.

Bei Park­plät­zen kommt es auf den Ein­zel­fall an: Stellt ein Hotel sei­nen Park­platz nicht nur den Über­nach­tungs­gäs­ten, son­dern auch der All­ge­mein­heit unent­gelt­lich zur Ver­fü­gung, liegt kei­ne steu­er­ba­re Leis­tung vor. Wer hin­ge­gen als Gast für einen Park­platz zahlt, muss damit rech­nen, dass die­se Leis­tung geson­dert besteu­ert wird. Hote­liers soll­ten ihre Leis­tungs­an­ge­bo­te und Preis­ge­stal­tung steu­er­lich über­prü­fen lassen.

Kindergeld: Wer hat Vorrang, wenn das Kind in zwei Haushalten lebt?

In einer Ent­schei­dung vom 9. Juli 2026 (Az. III R 8/25) hat der BFH bestä­tigt, dass bei getrennt­le­ben­den Eltern der­je­ni­ge vor­ran­gig kin­der­geld­be­rech­tigt ist, bei dem das Kind sei­nen Lebens­mit­tel­punkt hat. Ent­schei­dend ist, wo sich das Kind über­wie­gend auf­hält. Wie viel Bar­un­ter­halt ein Eltern­teil zahlt, spielt dabei kei­ne Rolle.

Außer­dem hat der BFH mit Urteil vom 13. August 2026 (Az. III R 27/24) ent­schie­den, dass eine EU-Bür­ge­rin, die kurz vor oder nach der Geburt ihres Kin­des ihre Erwerbs­tä­tig­keit auf­ge­ge­ben hat, ihren Sta­tus als Arbeit­neh­me­rin für Zwe­cke des Kin­der­geld­rechts behal­ten kann. Vor­aus­set­zung ist, dass sie inner­halb eines ange­mes­se­nen Zeit­raums nach der Geburt wie­der eine Beschäf­ti­gung auf­nimmt oder aktiv sucht. Als Ori­en­tie­rungs­grö­ße gilt ein Zeit­raum von zwölf Mona­ten nach der Geburt.

Erbschaftsteuer: Gutachten zum Grundstückswert darf nicht pauschal abgelehnt werden

Für Erben beson­ders rele­vant ist ein Beschluss vom 4. August 2026 (Az. II B 87/25). Danach ver­letzt ein Finanz­ge­richt sei­ne Pflicht zur umfas­sen­den Sach­ver­halts­auf­klä­rung, wenn es ein Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten zum nied­ri­ge­ren Ver­kehrs­wert eines Grund­stücks allein mit dem Hin­weis auf einen höhe­ren Kauf­preis ablehnt.

In der Pra­xis bedeu­tet das: Wer im Rah­men einer Erb­schaft oder Schen­kung den tat­säch­li­chen Wert eines Grund­stücks durch ein Gut­ach­ten bele­gen möch­te, um die Steu­er­last zu sen­ken, hat gute Chan­cen, damit gehört zu wer­den. Finanz­ge­rich­te sind ver­pflich­tet, sol­che Gut­ach­ten ernst­haft zu prüfen.

Gewerbesteuer: Pflegeeinrichtungen mit externer Abrechnung begünstigt

Der BFH hat mit Beschluss vom 28. Juli 2026 (Az. VII R 35/24) ent­schie­den, dass die Gewer­be­steu­er­be­frei­ung für ambu­lan­te Pfle­ge­ein­rich­tun­gen auch dann gilt, wenn die Abrech­nung der erbrach­ten Pfle­ge­leis­tun­gen über einen Drit­ten erfolgt. Maß­geb­lich ist die tat­säch­lich erbrach­te Pfle­ge­leis­tung, nicht die recht­li­che Gestal­tung der Abrech­nungs­be­zie­hun­gen. Das ist eine gute Nach­richt für Pfle­ge­diens­te, die ihre Leis­tun­gen aus­ge­la­gert abrechnen.

Bei Fra­gen zu den genann­ten Ent­schei­dun­gen und deren Aus­wir­kun­gen auf Ihre kon­kre­te Situa­ti­on emp­feh­len wir eine Bera­tung durch einen Steu­er­be­ra­ter oder Rechtsanwalt.

Quel­le: Hau­fe: Steuer

Die­ser Bei­trag und das Arti­kel Bild wur­de mit Unter­stüt­zung von KI erstellt und redak­tio­nell geprüft.

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