Steuern & Recht Kanzlei Ina Reese - Flensburg | Harrislee

Neues Ankreuzfeld in der Steuererklärung: BMF stellt klar, was Kennziffer 500 bedeutet

Das BMF stellt klar: Das neue Ankreuzfeld Kennziffer 500 in der Steuererklärung schafft keine neuen Pflichten und keine strafrechtlichen Risiken.
Neues Ankreuzfeld in der Steuererklärung: BMF stellt klar, was Kennziffer 500 bedeutet

Neues Ankreuzfeld in der Steuererklärung: BMF stellt klar, was Kennziffer 500 bedeutet

Wer in die­sem Jahr sei­ne Ein­kom­men­steu­er- oder Umsatz­steu­er­erklä­rung aus­ge­füllt hat, ist viel­leicht über eine Neue­rung gestol­pert: Vor dem bis­he­ri­gen Frei­text­feld für ergän­zen­de Anga­ben zur Steu­er­erklä­rung müs­sen Steu­er­pflich­ti­ge jetzt zunächst eine Fall­kon­stel­la­ti­on aus­wäh­len. Das geschieht über die soge­nann­te Kenn­zif­fer 500, ein neu ein­ge­führ­tes Ankreuz­feld in den amt­li­chen Vordrucken.

Was steckt hinter der Kennziffer 500?

Das frü­he­re Frei­text­feld gab es bereits. Neu ist, dass Nut­zer jetzt vor ihrer Ein­ga­be einen Grund aus­wäh­len müs­sen, der erklärt, war­um sie ergän­zen­de Anga­ben machen. Die­se struk­tu­rier­te Vor­ge­hens­wei­se soll laut Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen vor allem steu­er­lich nicht bera­te­ne Bür­ge­rin­nen und Bür­ger unter­stüt­zen und die Nut­zung des Fel­des ver­ständ­li­cher machen.

Die Neue­rung sorg­te jedoch für Ver­wir­rung und Fra­gen in der Pra­xis. Vie­le Steu­er­be­ra­ter und Steu­er­pflich­ti­ge frag­ten sich, ob das Ankreuz­feld neue recht­li­che Pflich­ten schafft oder ob eine fal­sche Aus­wahl nega­ti­ve Kon­se­quen­zen haben könnte.

DStV und BVL haken beim BMF nach

Der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band (DStV) und der Bun­des­ver­band Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne (BVL) wand­ten sich im Früh­jahr 2026 mit einer gemein­sa­men Ein­ga­be an das BMF. Im Mit­tel­punkt stan­den kon­kre­te Fra­gen: Ent­ste­hen durch das Ankreuz­feld neue Offen­le­gungs­pflich­ten? Wel­che Aus­wir­kun­gen hat eine fal­sche oder irr­tüm­li­che Aus­wahl auf steu­er­li­che Berich­ti­gungs­pflich­ten, auf Ver­fah­rens­vor­schrif­ten oder gar auf das Steuerstrafrecht?

BMF gibt klare Antworten

Das BMF hat mit Schrei­ben vom 18. Sep­tem­ber 2026 (Az. IV A 5 – O 1000/05888/028/009) reagiert und ein­deu­tig Stel­lung bezo­gen. Die wich­tigs­ten Punk­te im Überblick:

  • Rein unter­stüt­zen­de Funk­ti­on: Das Ankreuz­feld dient aus­schließ­lich als Ori­en­tie­rungs­hil­fe und hat kei­ne eigen­stän­di­ge recht­li­che Bedeutung.
  • Kei­ne neu­en Offen­le­gungs­pflich­ten: Durch die Kenn­zif­fer 500 ent­ste­hen kei­ne Pflich­ten, die bis­her nicht bestan­den haben.
  • Kei­ne Aus­wir­kun­gen auf § 153 AO: Die Berich­ti­gungs­pflicht bei nach­träg­lich erkann­ten Feh­lern bleibt unver­än­dert. Das Ankreuz­feld ändert dar­an nichts.
  • Kei­ne Aus­wir­kun­gen auf § 173 AO: Die Fra­ge, ob neue Tat­sa­chen nach­träg­lich bekannt wer­den und damit eine Ände­rung des Steu­er­be­scheids recht­fer­ti­gen, wird durch das Ankreuz­feld nicht beeinflusst.
  • Kei­ne straf­recht­li­chen Fol­gen bei irr­tüm­li­cher Aus­wahl: Wer ver­se­hent­lich den fal­schen Grund aus­wählt, ris­kiert dadurch kei­ne steu­er­straf­recht­li­chen Konsequenzen.

Was bedeutet das für Steuerpflichtige und Berater?

Die Klar­stel­lung des BMF ist eine gute Nach­richt. Das neue Ankreuz­feld ist kein Fall­strick und schafft kei­ne zusätz­li­chen Risi­ken. Wer das Frei­text­feld nutzt und dabei die fal­sche Kate­go­rie ankreuzt, muss kei­ne Sank­tio­nen fürch­ten. Die inhalt­li­che Aus­sa­ge im Frei­text­feld selbst bleibt das Entscheidende.

Für Steu­er­be­ra­ter bedeu­tet die Stel­lung­nah­me des BMF mehr Rechts­si­cher­heit im täg­li­chen Umgang mit den neu­en For­mu­la­ren. Für Man­dan­ten ohne steu­er­li­che Bera­tung hilft das Ankreuz­feld dabei, das Frei­text­feld über­haupt sinn­voll zu nutzen.

Wer unsi­cher ist, ob und wie ergän­zen­de Anga­ben in sei­ner Steu­er­erklä­rung gemacht wer­den soll­ten, ist gut bera­ten, das im Ein­zel­fall mit einem Steu­er­be­ra­ter zu besprechen.

Quel­le: Hau­fe: Steuer

Die­ser Bei­trag und das Arti­kel Bild wur­de mit Unter­stüt­zung von KI erstellt und redak­tio­nell geprüft.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren