Steuern & Recht Kanzlei Ina Reese - Flensburg | Harrislee

Genossenschaftsrecht: Kabinett beschließt umfassende Reform

Das Kabinett hat eine Reform des Genossenschaftsgesetzes beschlossen: schnellere Gründung, digitale Abstimmungen und mehr Schutz vor unseriösen Modellen.
Genossenschaftsrecht: Kabinett beschließt umfassende Reform

Genossenschaftsrecht: Kabinett beschließt umfassende Reform

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 15. Juli 2026 einen Gesetz­ent­wurf zur Moder­ni­sie­rung des Genos­sen­schafts­rechts beschlos­sen. Die Reform soll die Rechts­form der Genos­sen­schaft attrak­ti­ver machen, büro­kra­ti­sche Hür­den abbau­en und gleich­zei­tig bes­ser vor unse­riö­sen Anbie­tern schüt­zen. Für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men sowie Grün­der, die eine genos­sen­schaft­li­che Struk­tur in Betracht zie­hen, bringt der Ent­wurf eini­ge prak­tisch rele­van­te Neuerungen.

Digitale Versammlungen und Textform statt Unterschrift

Eine der zen­tra­len Ände­run­gen betrifft die Kom­mu­ni­ka­ti­on inner­halb der Genos­sen­schaft. Bis­her war für vie­le Ver­ein­ba­run­gen die soge­nann­te Schrift­form erfor­der­lich, also eine eigen­hän­dig unter­schrie­be­ne Erklä­rung auf Papier. Künf­tig soll die Text­form genü­gen: Eine les­ba­re Erklä­rung ohne Unter­schrift, etwa per E‑Mail, reicht dann aus. Ver­samm­lun­gen dür­fen online oder hybrid abge­hal­ten wer­den, Mit­glie­der kön­nen digi­tal infor­miert wer­den. Das spart Zeit und Kos­ten, gera­de für Genos­sen­schaf­ten mit vie­len Mit­glie­dern oder sol­chen, die dezen­tral orga­ni­siert sind.

Schnellere Eintragung beim Registergericht

Wer eine Genos­sen­schaft grün­den möch­te, kennt das Pro­blem: Die Ein­tra­gung beim Regis­ter­ge­richt kann sich über Wochen oder Mona­te hin­zie­hen, ohne dass eine gesetz­li­che Frist exis­tiert. Das soll sich ändern. Nach dem neu­en Ent­wurf muss das zustän­di­ge Gericht die Genos­sen­schaft inner­halb von 20 Tagen nach Ein­gang voll­stän­di­ger Unter­la­gen ein­tra­gen. Eine ver­bes­ser­te Daten­bank soll Grün­dern außer­dem erleich­tern, den zustän­di­gen Prü­fungs­ver­band zu fin­den, der die Genos­sen­schaft auf ihre wirt­schaft­li­che Soli­di­tät prüft.

Schutz vor unseriösen Konstrukten

Die Genos­sen­schaft wur­de in der Ver­gan­gen­heit mit­un­ter als Vehi­kel für frag­wür­di­ge Kapi­tal­an­la­ge­mo­del­le genutzt. Der Ent­wurf reagiert dar­auf mit kla­ren Ein­schrän­kun­gen: Die blo­ße Kapi­tal­an­la­ge soll kein zuläs­si­ger För­der­zweck einer Genos­sen­schaft mehr sein. Zudem wird eine Ober­gren­ze von 50 Pro­zent für soge­nann­te inves­tie­ren­de Mit­glie­der ein­ge­führt, also Per­so­nen, die der Genos­sen­schaft zwar Kapi­tal zur Ver­fü­gung stel­len, aber nicht aktiv deren För­der­zweck nut­zen. Gleich­zei­tig wer­den die Prü­fungs­ver­bän­de stär­ker in die Pflicht genom­men und die staat­li­che Auf­sicht über die­se Ver­bän­de ausgeweitet.

Mehr Flexibilität bei der internen Führungsstruktur

Bis­her konn­ten nur klei­ne Genos­sen­schaf­ten mit bis zu 20 Mit­glie­dern in ihrer Sat­zung fest­le­gen, dass der Vor­stand an Wei­sun­gen der Gene­ral­ver­samm­lung gebun­den ist. Die­se Schwel­le soll auf 150 Mit­glie­der ange­ho­ben wer­den. Das gibt mit­tel­gro­ßen Genos­sen­schaf­ten mehr Spiel­raum, ihre inter­ne Ent­schei­dungs­struk­tur demo­kra­ti­scher zu gestalten.

Hintergrund und weiterer Verlauf

Ein inhalt­lich ähn­li­cher Gesetz­ent­wurf der Vor­gän­ger­re­gie­rung war bereits im Novem­ber 2024 vom Kabi­nett beschlos­sen wor­den, kam aber wegen des vor­zei­ti­gen Endes der Ampel-Koali­ti­on nicht mehr zur Abstim­mung. Die neue Bun­des­re­gie­rung aus Uni­on und SPD hat die­sen Ent­wurf auf­ge­grif­fen und punk­tu­ell über­ar­bei­tet. Das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren läuft nun erneut an.

Für Man­dan­ten, die eine Genos­sen­schaft grün­den, füh­ren oder als Mit­glied beglei­ten, lohnt ein genau­er Blick auf die geplan­ten Ände­run­gen. Sobald das Gesetz ver­ab­schie­det ist, kön­nen ins­be­son­de­re Sat­zungs­re­ge­lun­gen und inter­ne Abstim­mungs­pro­zes­se ange­passt wer­den. Eine recht­li­che Beglei­tung emp­fiehlt sich früh­zei­tig, um die neu­en Spiel­räu­me opti­mal zu nutzen.

Die­ser Bei­trag und das Arti­kel Bild wur­de mit Unter­stüt­zung von KI erstellt und redak­tio­nell geprüft.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren