Berlin geht beim Thema Mietpreiskontrolle neue Wege. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat ein Instrument eingeführt, das öffentlich zugängliche Wohnungsinserate in Immobilienportalen automatisiert auswertet und auf mögliche Verstöße gegen gesetzliche Mietobergrenzen prüft. Der sogenannte Mietenscan soll künftig monatlich zum Einsatz kommen.
Was ist der Mietenscan?
Grundlage der Auswertung ist der Berliner Mietspiegel 2026. Im ersten Durchlauf im Juni 2026 wurden 7.757 Inserate erfasst. Nach Abzug von Duplikaten und solchen Fällen, auf die der Mietspiegel nicht anwendbar ist, verblieben 4.539 Angebote zur Bewertung, darunter 2.812 unmöblierte und 1.727 möblierte Wohnungen. Bei fast der Hälfte der geprüften Inserate, genau 46 Prozent, bestand ein Verdacht auf einen Verstoß gegen Mietbegrenzungsvorschriften.
Welche Regeln gelten in Berlin?
In Berlin gilt wegen des angespannten Wohnungsmarkts die Mietpreisbremse. Sie untersagt es Vermietern grundsätzlich, bei einer Neuvermietung mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen. Ausnahmen bestehen etwa bei Erstvermietungen von Neubauten oder nach umfassenden Modernisierungen.
Wer die Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent überschreitet, begeht nach Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes eine Mietpreisüberhöhung. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Liegt die Überschreitung sogar jenseits von 50 Prozent, kann Mietwucher nach Paragraf 291 Strafgesetzbuch vorliegen, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Was passiert mit auffälligen Inseraten?
Vermieter, deren Inserate beim Mietenscan als verdächtig eingestuft werden, erhalten ein Schreiben der Sicheres Wohnen AöR, einer Anstalt öffentlichen Rechts, die im Auftrag des Landes Berlin tätig ist. Darin werden sie aufgefordert, ihre Mietforderung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Es handelt sich zunächst um ein präventives Hinweisverfahren, keine unmittelbare Sanktion.
Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler betonte, es gehe um Gerechtigkeit für Mieter, aber auch für Vermieter, die sich an die Regeln halten.
Was bedeutet das für Vermieter außerhalb Berlins?
Die Mietpreisbremse gilt nicht nur in Berlin, sondern auch in anderen Bundesländern mit angespanntem Wohnungsmarkt, darunter Teile Schleswig-Holsteins. Der Berliner Mietenscan zeigt, dass die Behörden Kontrollen zunehmend automatisieren. Vermieter sollten ihre Mietansätze daher regelmäßig anhand des jeweiligen Mietspiegels überprüfen.
Wer unsicher ist, ob ein geplantes Mietangebot mit der Mietpreisbremse oder anderen Regelungen vereinbar ist, sollte sich rechtlich beraten lassen. Die Rechtsfolgen bei Verstößen können erheblich sein, von der Rückzahlung überhöhter Mieten bis hin zu Bußgeldern oder strafrechtlicher Verfolgung.
Source: Haufe: Property
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