Wer Geld über digitale Plattformen verdient, ob als Vermieter auf einer Buchungsplattform, als Verkäufer in einem Online-Marktplatz oder als Freelancer auf einer Jobvermittlungsseite, steht schon länger im Fokus der Steuerbehörden. Nun plant die Bundesregierung, den automatischen Informationsaustausch über solche Einkünfte auf weitere Länder außerhalb der EU auszudehnen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde eingebracht.
Was steckt dahinter?
Innerhalb der Europäischen Union tauschen die Finanzbehörden bereits seit einiger Zeit automatisch Daten über Plattformeinkünfte aus. Grundlage dafür ist die sogenannte EU-Amtshilferichtlinie. Meldet also eine Plattform wie Airbnb oder eBay Daten über einen Verkäufer mit Wohnsitz in Deutschland an die zuständige Behörde, landen diese Informationen auch beim deutschen Finanzamt.
Bislang galt das jedoch nur im Verhältnis zu EU-Mitgliedstaaten. Mit dem neuen Vertragsgesetz soll nun die sogenannte Mehrseitige Vereinbarung vom 22. Juni 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden. Deutschland hatte diese Vereinbarung, die unter dem Dach der OECD entwickelt wurde, im November 2024 unterzeichnet. Sie verpflichtet die teilnehmenden Staaten dazu, steuerlich relevante Informationen über Plattformumsätze auch gegenseitig mit Drittstaaten automatisch auszutauschen.
Was bedeutet das für Plattformbetreiber und Nutzer?
Für Plattformen außerhalb der EU hatte bisher eine Doppelbelastung gedroht: Meldepflichten im eigenen Ansässigkeitsstaat und gleichzeitig eigene Registrierungs- und Meldeverpflichtungen in der EU. Die neue Vereinbarung schafft hier einen Ausweg. Erfüllt eine Drittstaaten-Plattform gleichwertige Meldepflichten in ihrem Heimatland und besteht ein wirksames Austauschsystem mit den EU-Mitgliedstaaten, entfällt die Doppelmeldung.
Für Steuerpflichtige in Deutschland bedeutet das in der Praxis vor allem eines: Einkünfte, die über digitale Plattformen erzielt werden, sind den Finanzbehörden zunehmend bekannt. Das gilt künftig nicht mehr nur für Transaktionen mit EU-Bezug, sondern auch für Geschäfte über Plattformen aus Ländern wie etwa Großbritannien, Kanada oder anderen OECD-Partnerstaaten.
Datenschutz bleibt gewahrt
Der Gesetzentwurf sieht ausdrücklich vor, dass der Datenaustausch umfangreichen datenschutzrechtlichen Vorgaben unterliegt. Die übermittelten Informationen gehen ausschließlich an die Steuerbehörden des jeweiligen Landes und werden nicht veröffentlicht.
Was sollten Betroffene beachten?
Wer regelmäßig über digitale Plattformen Einnahmen erzielt und diese bisher nicht oder nicht vollständig in der Steuererklärung angegeben hat, sollte die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Die internationalen Behörden arbeiten bei der Aufdeckung von Steuerhinterziehung immer enger zusammen. Wer unsicher ist, ob und wie solche Einkünfte steuerlich einzuordnen sind, sollte frühzeitig steuerrechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um Nachzahlungen oder steuerstrafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Ein Inkrafttreten ist erst nach abschließender Zustimmung des Bundestags möglich.
Quelle: Haufe: Steuer
Dieser Beitrag und das Artikel Bild wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft.