Die hessische Landesregierung plant, die Mietpreisbremse über den 25. November 2026 hinaus zu verlängern und gleichzeitig deutlich auszuweiten. Statt bisher 49 sollen künftig 71 Kommunen von der Regelung erfasst werden. Dazu hat die Landesregierung Entwürfe für zwei neue Verordnungen in die Anhörung gegeben.
Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse begrenzt den Mietpreis bei neu abgeschlossenen Mietverträgen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die vereinbarte Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen davon sind Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezogen wurden, sowie umfassend sanierte Wohnungen.
36 neue Kommunen, 14 fallen heraus
Grundlage für die neue Gebietskulisse ist ein aktuelles Gutachten, das für 76 hessische Kommunen einen angespannten Wohnungsmarkt feststellt. Fünf davon haben eine Aufnahme abgelehnt. Neu hinzukommen sollen unter anderem Gießen, Hanau, Marburg, Oberursel, Hofheim am Taunus und Darmstadt-Umlandgemeinden wie Bensheim und Heppenheim. Nicht mehr erfasst wären künftig etwa Maintal, Mörfelden-Walldorf und Viernheim.
Auch Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist werden angepasst
Neben der Mietpreisbremse sollen in den betroffenen Kommunen zwei weitere Schutzregelungen verlängert und angepasst werden:
- Kappungsgrenze: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent erhöht werden, statt der sonst geltenden 20 Prozent.
- Kündigungssperrfrist bei Umwandlung: Wenn eine vermietete Wohnung in Eigentumswohnungen umgewandelt wird, ist eine Kündigung der bisherigen Mieter für eine bestimmte Zeit gesperrt. Gesetzlich beträgt diese Frist drei Jahre. In Hessen soll sie künftig sechs Jahre betragen, aktuell sind es noch acht Jahre.
Mehr Spielraum für den Wohnungsbau
Die 71 Kommunen sollen zudem als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt nach dem Baugesetzbuch ausgewiesen werden. Das gibt ihnen zusätzliche Instrumente, um Bauland zu mobilisieren. Konkret können die Kommunen für brachliegende oder unbebaute Grundstücke ein besonderes Vorkaufsrecht ausüben oder Baugebote erlassen, also Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen zur Bebauung verpflichten.
Was bedeutet das für Vermieter und Mieter?
Für Mieter in den neu aufgenommenen Kommunen würde die Mietpreisbremse erstmals gelten, sofern die Verordnung in Kraft tritt. Das schützt vor überhöhten Mieten bei Neuvermietungen. Vermieter in diesen Regionen müssen künftig prüfen, ob ihre geplante Miete die zulässige Obergrenze einhält.
Vermieter, die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln möchten, sollten die verlängerte Kündigungssperrfrist im Blick behalten. Wer unsicher ist, ob seine Immobilie von den neuen Regelungen betroffen ist oder welche Konsequenzen sich für laufende Mietverträge ergeben, sollte rechtlichen Rat einholen. Die Entwürfe befinden sich noch im Anhörungsverfahren; die endgültige Fassung der Verordnungen kann noch Änderungen erfahren.
Quelle: Haufe: Immobilien
Dieser Beitrag und das Artikel Bild wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft.