Hier halten wir die notwendigen Formulare zum download bereit, die es uns ermöglichen, für Sie tätig zu werden.
Für Kaufleute ist der Verzugszins durch das am 29.07.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug angehoben worden.
W-LAN Nutzer sollten besonders aufpassen. Auch wenn Sie gerade gar nicht zu Hause sind und Ihren Internetanschluss nicht nutzen, kann es Ihnen passieren, dass Sie dennoch aufgrund einer Urheberechtsverletzung abgemahnt werden.
Weiterlesen … Haftung für filesharing trotz gesichertem W-LAN
Vielen Bank- und Sparkassenkunden ist es ein Ärgernis. Wenn man das letzte Mal vor über einem Monat seine Kontoauszüge abgeholt hat, werden einem diese ungewollt und auch noch kostenpflichtig per Post zugesandt. Jetzt hat das LG Frankfurt a.M. festgestellt, dass der Kunde für diesen unerwünschten Service nicht zahlen muß.