Zwangsversteigerung

Beratung und Vertretung von Verfahrensbeteiligten (Schuldner oder Gläubiger). Beratung von Dritten, wie Mietern und Pächtern.

 

Beratung des Bieters.

 

Stellung von Anträgen auf Einleitung einer Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung.

 

Antrag auf vorläufige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens für den Schuldner.