Verjährung zum Jahresende

Verjährung zum Jahresende: Offene Forderungen jetzt sichern

Am 31. Dezem­ber 2026 ver­jäh­ren vie­le offe­ne Rech­nun­gen, die im Jahr 2023 fäl­lig wur­den. Eine Mah­nung hält die Frist nicht auf. Wir zei­gen, was wirk­lich hilft und was bei der Umsatz­steu­er zu beach­ten ist.