Telefonieren und Autofahren?

Das ist natürlich verboten. Aber wer weiß schon, dass man während der Autofahrt nicht einmal ein Handy in der Hand halten darf. Das OLG Thüringen hat kürzlich entschieden, dass jegliche Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt wird, Ausnahme: Das Fahrzeug steht und der Motor ist ausgeschaltet. Im Fall, über den das OLG Thüringen zu entscheiden hatte, benutzte ein Autofahrer während der Fahrt sein Handy als Diktiergerät. Auch dies ist nach den gerichtlichen Feststellungen als Nutzung eines Mobiltelefons im Sinne der StVO zu werten. Das Gesetz soll sicherstellen, dass beide Hände des Autofahrers während der Fahrt zur Bewältigung der Fahraufgabe frei gehalten werden. Auch durch eine andere Benutzung des Handys als durch das Telefonieren wird der Autofahrer abgelenkt.

(OLG Thüringen, Beschluss vom 31.05.2006, Az. 1 Ss 82/06)

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