Hier halten wir die notwendigen Formulare zum download bereit, die es uns ermöglichen, für Sie tätig zu werden.
Die Zulassung eines steuerechtlich bisher als PKW eingestuften Fahrzeugs als LKW kann nicht allein davon abhängig gemacht werden, ob eine Trennwand zwischen Fahrgast- und Laderaum besteht. Dies hatte ein Finanzgericht betreffend einen als LKW umgebauten VW-Bus entschieden. Der Bundesfinanzhof hob das Urteil mit der Begrüdnung auf, dass für die kraftfahrsteuerliche Einstufung eines Fahrzeugs sämtliche technischen Merkmale zu würdigen sind.
(BFH-Urteil vom 28.11.2006 - VII R 11/06)