Achtung: Fahrradfahrer

Auch wer sich als Autofahrer richtig verhält und mit einem falsch fahrenden Fahrradfahrer zusammenstößt, ist nicht automatisch unschuldig am Unfall. Im Gegenteil, ein Gericht hat den vorschríftsmäßig fahrenden Autofahrer zum Schadensersatz in Höhe von 70 % verurteilt. Zur Begründung führt das Gericht an, dass Fahrradfahrer häufig verbotswidrig Gehwege mitbenutzen. Deshalb muss man sich als Autofahrer darauf einstellen und zum Beispiel bei der Benutzung einer Grundstücksausfahrt damit rechnen, dass ein Radfahrer auf dem Gehweg unterwegs sein könnte.

(Landgericht Hagen, 1 S 139/05)

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